Der Neugründungsnachlass kann für alle Betriebe oder auch neugegründete Zweigniederlassungen von bestehenden Betrieben angewendet werden, deren Eröffnungsdatum weniger als sechs Monate vor dem Vertragsbeginn liegt. Der Neugründungsnachlass beträgt 15 % auf die Nettoprämie und gilt nur im ersten Versicherungsjahr. Im Folgejahr entfällt der Neugründungsnachlass.Gilt nicht für die Bausteine Elektronik und Transport.