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Gefahrenauswahl

Gefahrenauswahl
Grundgefahren

Die ED-Sicherungsstufe hängt von folgenden Faktoren ab:

- ED-Sicherungsklasse der Betriebsart
- Höhe der Versicherungssumme
- Vorschadensituation im Bereich ED

Die für die Risikoauswahl gültige ED-Stufe können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen.

Die Annahmerichtlinien können hier im VMP aufgerufen werden.

In der Tarifvariante classic gelten Scheiben bis zu 8 qm Einzelgröße versichert.
In der Tarifvariante comfort gelten Scheiben bis zu 10 qm Einzelgröße versichert.

Selbstbeteiligung: 10 % des Schadens, mind. 250 EUR, max. 2.500 EUR

Bei Auswahl von Elementargefahren und ZÜRS-GK 3 oder Vorschäden in den letzten 10 Jahren muss folgender Zusatzfragebogen zur Elementarschadenversicherung ausgefüllt und unverzüglich nachgereicht werden. Eine Entscheidung über die Annahme erfolgt vorbehaltlich einer Prüfung durch die Direktion: hier

Die Auswahl von Elementargefahren ist bei ZÜRS-GK 4 oder "ohne GK" nicht möglich.

Versichert im Rahmen der weiteren EC-Gefahren sind:

- Innere Unruhen
- Streik
- Aussperrung
- Böswillige Beschädigung
- Fahrzeuganprall
- Überschall

Selbstbeteiligung: 1.000 EUR;
2.500 EUR bei böswilliger Beschädigung

Entschädigung für versicherte Sachen, die durch andere als die in dem Versicherungsschein versicherten benannten Gefahren und Schäden unvorhergesehen zerstört oder beschädigt werden.

Selbstbeteiligung: 2.500 EUR
Versicherungssumme: Bis zur gewählten Versicherungssumme, max. 2.500.000 EUR

Versicherungssumme:
Tarifvariante classic: 25.000 EUR
Tarifvariante comfort: 50.000 EUR

Versicherungssumme:
Tarifvariante classic: 5.000 EUR
Tarifvariante comfort: 10.000 EUR

Der Versicherer leistet Entschädigung, wenn die zuständige Behörde auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), beim Auftreten von Krankheiten oder Krankheitserregern gemäß AVB-BS 2021 im versicherten Betrieb oder einer versicherten Betriebsstätte, im Wege einer behördlichen Einzelanordnung eine der folgenden Maßnahmen anordnet:

- Betriebsschließung
- Tätigkeitsverbote
- Desinfektion von Betriebsräumen oder -einrichtung
- Desinfektion, Brauchbarmachung oder Vernichtung von Vorräten und Waren
- Ermittlungen- oder Beobachtungen

Versicherungsschutz besteht nur, wenn alle zuvor genannten Voraussetzungen erfüllt sind.